Genehmigungsanträge nach Baurecht
Bis zu einer bestimmten Anlagengröße kann der Genehmigungsantrag in einem baurechtlichen Verfahren abgewickelt werden. Der Leiter unserer Genehmigungsabteilung verfügt über die Bauvorlageberechtigung, so dass die Anträge schnell eingereicht werden können.
Anträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Sowohl nach dem Baurecht als auch nach dem BImSchG können genehmigungsbedüftige Anlagen aufgrund der vorhandenen Gasmengen unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen.
Unser Planungsteam berücksichtigt dies bei der Auftragsbearbeitung im jeweiligen Antragsverfahren.
Ab einer gewissen Anlagengröße ist die Beantragung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz erforderlich. Gerade bei solch einem umfangreichen Antragsverfahren ist es wichtig, einen Planer mit Erfahrung und Hintergrundwissen zu dieser speziellen Anlagentechnik zu haben. Gerne erstellen für Sie begleitend mit den ausführenden Fachunternehmen:
- Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
- Änderungsgenehmigungen von bestehenden Anlagen nach § 16 BImSchG
- Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG